Dass ein deutscher Gesetzestext nicht immer gleich ausgelegt wird, wie die französische oder die italienische Version des gleichen Artikels ist bekannt. Dass aber zwischen den deutschen und den französischen Fassungen der Publikationen der ESTV Unterschiede bestehen, war auch uns Beratern nicht bewusst.
Konkret ging es um die Frage, ob die von einer Stadt kassierten Parkinggebühren steuerbar sind. Das Gesetz ist im deutschen und im französischen Wortlaut klar: Die Vermietung von im Gemeingebrauch (domaine public) stehenden Parkplätzen ist von der Steuer ausgenommen. Was Parkplätze im Gemeingebrauch sind, definiert das öffentliche Recht. Die ESTV hat nun aber noch zusätzliche Kriterien geschaffen. In der deutschen Fassung sind die Parkplätze nur dann im Gemeingebrauch, wenn sie sich auf öffentlichen, noch im Strassenbereich liegenden Plätzen befinden. Auf französisch reicht es, wenn sie „sur la voie public“ liegen. Auch für einen Nicht Frankophonen ist der Unterschied offensichtlich.
Welche Fassung gilt nun?