Im MWST-Register eingetragen zu sein zieht eine Reihe von administrativen Verpflichtungen mit sich. Der Eintrag ermöglicht aber auch den Vorsteuerabzug. Je früher die Unternehmung sich registrieren lässt, desto früher kann sie auch die angefallene MWST auf ihren Investitionen und Aufwendungen geltend machen.
Je früher desto besser
Dieser Beitrag wurde unter VAT consulting veröffentlicht. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.