Das Zwei-Satz-Modell der Mehrwertsteuerreform in mehr als einem Satz

Die Diskussion um den zweiten Teil der Mehrwertsteuerreform ist lanciert. Die heute publizierte Botschaft des Bundesrates zur Mehrwertsteuerreform schlägt zur Realisierung des Zwei-Satz-Modells zwei Varianten vor. Mit der Botschaft erfüllt der Bundesrat den Auftrag des Nationalrats, der Ende 2012 den Einheitssatz abgelehnt hat. Da der Auftrag „auslegungsbedürftig“ war, sieht die Minimalvariante des Bundesrates vor, dass nur für Nahrungsmittel sowie das Gastgewerbe und die Beherbergungsleistungen der reduzierte Steuersatz gilt. Bei der  Maximalvariante bleiben die auch heute reduziert besteuerten Leistungen wie Zeitungen, Bücher, Medikamente, Radio- und Fernsehgebühren etc. privilegiert und zusätzlich käme das Gastgewerbe und die Hotelerie in den Genuss des reduzierten Satzes. Damit die Anpassungen nicht mit Steuerausfällen verbunden sind, müsste der reduzierte Satz bei der Minimalvariante von 2.5 auf 2,8% erhöht werden. Bei der Maximalvariante wäre der reduzierte Satz auf 3,8% anzuheben.

Neben der Frage des Steuersatzes nimmt die Reform weitere Anliegen auf wie die Vereinfachung der Steuerpflicht für die öffentliche Hand und die steuerliche Erleichterung der Zusammenarbeit für das Gemeinwesen sowie die Wiedereinführung der Margenbesteuerung für Kunstgegenstände.

Voraussichtlich im April/Mai wird der Entwurf in der Wirtschaftskommission des Nationalrates (WAK-N) beraten und kommt in der Sommersession vor den Nationalrat. Wenn alles nach Plan verläuft, kann der Ständerat die Vorlage in der Herbstsession diskutieren.

Das Zwei-Satz-Modell wird aber frühestens 2016 in Kraft treten, wenn es die politischen Hürden und eine Volksabstimmung übersteht.

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2 Antworten zu Das Zwei-Satz-Modell der Mehrwertsteuerreform in mehr als einem Satz

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