Bei der UID-Nummer versteht die SBB nur Bahnhof

Wir haben ein hervorragendes Rechnungswesen. Sie prüfen auch die von uns rapportierten Spesenbelege und haben festgestellt, dass die SBB-Billette seit anfangs 2013 keine MWST-Nummer mehr enthalten. Der Hinweis sieht aktuell wie folgt aus:

„INKL.08.00% MWST/SBB“

Pflichtbewusst haben unsere Kollegen bei der SBB nachgefragt, ob die Billette zukünftig keine MWST-Nummer mehr enthalten. Die Antwort erstaunte auch uns MWST-Spezialisten.

Die SBB teilte uns nämlich mit, dass die Eidgenössische Steuerverwaltung zugestimmt habe, dass diese Kurzform der „UID-Nummer“ verwenden werden kann. Dies obwohl Art. 26 Abs. 2 MWSTG vorschreibt, dass eine Rechnung die Nummer enthalten muss, unter der der Steuerpflichtige im Register eingetragen ist.

Das Entgegenkommen der ESTV ist vor dem Hintergrund der Lockerung des Formulismus durchaus zu verstehen. Der Vorsteuerabzug ist gemäss Art. 28 Abs. 4 MWSTG ja nur noch vom Nachweis der Bezahlung der Vorsteuer abhängig. Es lässt zudem die Hoffnung, dass auch andere Steuerpflichtige mit dem Entgegenkommen der ESTV rechnen können.

Frustrierend dürfte es jedoch für all diejenigen Steuerpflichtigen sein, die mit hohen MWST-Nachforderungen belastet werden, weil auf den Kreditoren-Rechnungen die MWST-Nummer fehlt. Dieses Risiko ist immer noch nicht vollständig gebannt, prüft doch die ESTV im Rahmen von Revisionen aktuell auch noch die Jahre 2008 und 2009, für die weiterhin die strengen formellen Bestimmungen des alten MWSTG gelten.

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