Unter einer Bekanntmachungsleistung versteht die ESTV nicht mehr das gleiche

Mit heutigem Datum hat die ESTV einen weiteren Entwurf einer Praxismitteilung publiziert. Es geht um Abgrenzungsfragen zwischen Spenden, Sponsoring und Bekanntmachungsleistungen.

Für die Abgrenzung zwischen Spende und Sponsoring ist entscheidend, ob nur in neutraler Form (einmalig oder mehrmalig) auf den Spender hingewiesen wird. Nicht schädlich ist, wenn die Firma oder das Logo des Spenders in der Publikation verwendet wird. Geht es darüber hinaus und wird der Sponsor nicht nur in neutraler Form in einer Publikation erwähnt, so liegt ein steuerbares Sponsoring vor. Eine Verlinkung auf die Website des Sponsors, die Werbung auf Kleidern, Banden und Werbetafeln sowie die Beschriftung von Fahrzeugen mit der Firma des Sponsors gilt immer als (steuerbare) Werbeleistung.

Bekanntmachungsleistungen welche von oder an gemeinnützige Organisationen erbracht werden, sind gemäss Art. 21 Abs. 2 Ziff. 27 MWSTG von der Steuer ausgenommen. Eine steuerbare Sponsoringleistung kann so je nach Erbringer oder Empfänger von der Steuer ausgenommen sein.

Gemäss aktueller Praxis sind so Werbeleistungen an und von gemeinnützigen Organisationen von der Steuer ausgenommen. Eine gemeinnützige Organisation, die in ihrem Magazin gegen ein marktübliches Entgelt ein Inserat platziert, muss diese Werbeleistung aktuell nicht versteuern (MWST-Info 04, Steuerobjekt Ziff. 6.27).

In ihrem Entwurf zur Praxismitteilung kommt die ESTV nun zum Schluss, dass diese Inserate keine Bekanntmachungsleistungen (mehr) sind und deshalb zu versteuern sind.

Noch ist die neue Praxis nicht in Kraft. Sie wird wohl frühestens auf den 1.1.2014 umgesetzt. Die Publikation gibt aber Anlass, die Zahlungs- und Leistungsströme rund um Spenden und Sponsoring kritisch unter die Lupe zu nehmen. Häufig kommt es auch zu Verrechnungen und Tauschverhältnissen, die auch höchstrichterlich immer wieder kritisch beurteilt werden. Doch dazu im nächsten Blog.

Dieser Beitrag wurde unter Praxis ESTV, VAT consulting abgelegt und mit , , , , , , verschlagwortet. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.

Eine Antwort zu Unter einer Bekanntmachungsleistung versteht die ESTV nicht mehr das gleiche

  1. Pingback: Werden Spenden zum Entgelt für steuerbaren Imagetransfer? | VATelse

Kommentar verfassen

Trage deine Daten unten ein oder klicke ein Icon um dich einzuloggen:

WordPress.com-Logo

Du kommentierst mit deinem WordPress.com-Konto. Abmelden /  Ändern )

Facebook-Foto

Du kommentierst mit deinem Facebook-Konto. Abmelden /  Ändern )

Verbinde mit %s