Wer mich kennt, weiss, dass ich nicht auf Fast Food stehe. Die Diskussion um den Steuersatz für das Gastgewerbe und für Take away Umsätze hat mich aber wieder einmal in einen dieser „Gourmet-Tempel“ getrieben. Die Bedienung fragt nett, ob sie ihren Einkauf mitnehmen oder vor Ort zu verspeisen gedenken. Da mich nichts im Lokal gehalten hat, habe ich den Burger mitgenommen. Korrekterweise wird die MWST mit 2,5% ausgewiesen. Hätte ich den Burger im Lokal gegessen, so wäre 8% angefallen. In beiden Fällen ist der Burger aber gleich teuer. Dies hat zur Konsequenz, dass bei der take away Variante nicht nur weniger Kosten anfallen – ich nutze ja die Infrastruktur nicht und mein Abfall muss auch nicht entsorgt werden – sondern erst noch eine höhere Marge verbleibt. Es muss ja nur 2,5% MWST abgeliefert werden.
Dies mag dazu verleiten take away zu bestellen und vor Ort zu essen….
Das Beispiel zeigt aber auch, dass MWST-Vorteile nicht zwingend an den Konsumenten weitergegeben werden. Dies zeigen auch Erfahrungen in Frankreich, die Mitte 2009 den Satz für gastgewerbliche Leistungen von 19,6 auf 5,5% gesenkt hat. Von einer Senkung der Preise haben die Restaurantbesucher kaum etwas gespürt.
Pingback: “Wer den Kebab am Stand isst, hilft allenfalls beim Steuerbetrug” | VATelse
Pingback: Die Berner kennen den Unterschied | VATelse