Wie sage ich es meinem Kinde?

Oft werden wir von unseren Kunden beigezogen, um sie im Zusammenhang mit Revisionen durch die ESTV zu unterstützen. Im Idealfall können wir die Kunden schon auf die Revision vorbereiten; manchmal werden wir aber auch erst beigezogen, wenn der „Baum schon brennt“ und Aufrechnungen drohen.

Im aktuellsten Fall zog uns der Kunde leider auch erst bei, als der Revisor Vorsteuerabzüge auf eingekauften Uhren nicht gewähren wollte. Der Revisor stützte sich dabei auf Art. 31 Abs. 2 lit. c MWSTG. Diese Schlussfolgerung ist aufgrund der Aussagen des Kunden nachvollziehbar, hatte er dem Revisor doch auf Nachfrage geantwortet, dass die Uhren unentgeltlich an die ausländische Konzerngesellschaft geliefert werden.

Steuerfahndung

Der Revisor stellte sich auf den Standpunkt, dass es sich um Geschenke handelt, die als Eigenverbrauch zu behandeln sind und deshalb kein Vorsteuerabzug gewährt werden könne.

Die Eigenverbrauchssteuer bzw. die Verweigerung des Vorsteuerabzugs greift aber nur, wenn für die unentgeltliche Abgabe kein unternehmerischer Grund besteht. Ein solcher wird nach der gleichen Gesetzesbestimmung vermutet, wenn es sich um Werbegeschenke oder um Warenmuster handelt.

Wir haben nun der ESTV gegenüber argumentiert, dass es sich bei der unentgeltlichen Lieferung der Uhren um Werbegeschenke handle, die den Absatz der eigenen Produkte fördern sollen, weshalb ein unternehmerischer Grund für die unentgeltliche Abgabe der Uhren bestehe. Allenfalls lässt sich auch argumentieren, dass die Uhren gestützt auf Art. 24 Abs. 2 MWSTG zum Wert, der unter unabhängigen Dritten vereinbart würde, an die ausländische Konzerngesellschaft zu liefern wären. Weil bei dieser Exportlieferung aber der Null-Satz greift, ist keine MWST geschuldet und trotzdem der volle Vorsteuerabzug berechtigt.

Ob es auch zu einer Aufrechnung gekommen wäre, wenn der ESTV diese Argumentation schon zu Beginn der Diskussion präsentiert worden wäre ist Spekulation. Nun heisst es abwarten, ob die ESTV die Argumentation auch nachträglich akzeptiert.

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