Vielleicht ist der Saldo ab 1.1.2015 zu klein – Eine Überprüfung lohnt sich (Korrektur)

Eine aufmerksame Mitarbeiterin hat mich darauf aufmerksam gemacht, dass der SSS bei Architektur- und Ingenieurbüros schon bisher 6.1% betrug und nur die Umschreibung deren Tätigkeit ergänzt wurde. Der entsprechende Passus ist deshalb gestrichen worden.

Letzte Woche hat die ESTV Änderungen einiger Saldosteuersätze (SSS) auf den 1.1.2015 publiziert. 30 Branchen/Tätigkeiten sind von diesen Änderungen betroffen. In den meisten Fällen hat die ESTV den SSS leicht erhöht; in einigen Fällen die Tätigkeit anders umschrieben. Einschneidend ist die Änderung bei den Kurierdiensten, die für ihre Transporte Fahrräder, Mofas oder Motorräder verwenden. Ihnen wird der SSS von bisher 4.4% auf 6.1% erhöht. Damit soll dem Umstand besser Rechnung getragen werden, dass die vorsteuerbelasteten Aufwendungen (inkl. Investitionen) bei diesen Betrieben kleiner sind als bei klassischen Transportunternehmen, die dafür Liefer- oder Lastwagen einsetzen.

Eine wesentliche Änderung tritt auch bei den Parkplätzen ein, die einmal mehr Gegenstand von Änderungen sind. Bisher konnte ein SSS von 3.7% angewendet werden. Zukünftig wird unterschieden, ob sich die Parkplätze im Freien oder in Unterständen befinden. Dann gilt ein SSS von 5.2%. Bei Parkplätzen in und auf Gebäuden kann weiterhin mit dem SSS von 3.7% gerechnet werden.

Jede Änderung der SSS hat zur Konsequenz, dass auf Beginn der nächsten Steuerperiode von der effektiven Abrechnungsmethode zur SSS-Methode gewechselt werden kann. Dies ist auch dann möglich, wenn die Sperrfrist von drei Jahren gemäss Art. 37 Abs. 4 MWSTG noch nicht abgelaufen ist. Umgekehrt kann nach Ablauf einer Steuerperiode von der SSS-Methode auf die effektive Abrechnungsmethode gewechselt werden.

Für die betroffenen Branchen/Tätigkeiten ist deshalb auf den 1.1.2015 zu prüfen, ob ein Ausstieg aus der SSS-Methode nicht sinnvoll wäre. Dazu ist in einer einfachen Vergleichsrechnung zu ermitteln, ob die Differenz zwischen den anwendbaren MWST-Sätzen und dem SSS ausreicht, die effektiv auf den Investitionen angefallene Vorsteuer zu decken. Ist in den nächsten drei Jahren (Sperrfrist zur Abrechnung nach der effektiven Methode) mit höheren Investitionen und Ausgaben zu rechnen, so könnte sich ein Ausstieg aus der SSS-Methode lohnen.

Auf jeden Fall ist sicherzustellen, dass ab 1.1.2015 die richtigen SSS angewendet werden. Die ESTV hat in Aussicht gestellt, dass sie die betroffenen Steuerpflichtigen noch mit separaten Schreiben informiert.enn

Für alle Wechsel ist eine schriftliche Meldung an die ESTV bis Ende Februar 2015 notwendig.

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