Dieser Beitrag stammt von Sandra Schneider, Senior Manager pwc Basel
Neulich bei einem Kunden (Ähnlichkeiten mit lebenden Unternehmen und realen Handlungen sind rein zufällig) fand ich im EDV-System die folgende Bezeichnung für einen aktiven MWST-Code: 0% Wust. Mnemosyne, die griechische Göttin der Erinnerung, hätte ihre wahre Freude daran. Die (Warenumsatzsteuer – Wust) als Vorgängerin des MWST-Systems in der Schweiz ist seit Ende 1994 tot. Diese kultige Bezeichnung steht in den Untiefen der MWST-Codes-Landschaft nicht alleine da. So finden sich Bezeichnungen wie ‚Dienstleistungs-Export‘, ‚Out of Scope‘ oder ‚Nicht MWST relevant‘, ‚0% MWST‘ ohne Bezug zur Steuerbefreiung, ‚6.5% MWST‘ oder weitere nicht mehr gültige Steuersätze, etc: Ein Export kann nur physisch und mit Gegenständen oder Waren erfolgen, es gibt keine Transaktion, welche nicht MWST relevant ist (Stichwort Prüfspur) und 0% MWST benötigt immer eine gesetzliche Grundlage (Warum?).
Ostern steht vor der Tür. Nehmen Sie dies als Anlass für einen Frühlingsputz Ihrer MWST-Codes. Suchen Sie die ‚faulen‘ Eier. Bezeichnen Sie die MWST-Codes klar und eindeutig und vermerken Sie bei nicht mehr gültigen Steuersätzen, dass die MWST-Codes ‚obsolete‘ sind. Nehmen Sie dabei das MWST-Abrechnungsformular als Basis. Ein paar Beispiele für Textbezeichnungen (Dabei steht CH für das Deklarationsland, AST für Ausgangssteuer): ‚CH AST 0% Warenexport aus CH mit Zollbeleg‘ / ‚CH AST 0% Dienstleistungen im Ausland‘ / ‚CH AST 0% Erlösabgrenzungen‘, etc. Eröffnen Sie dabei so viele MWST-Codes wie nötig und so wenige wie möglich.
Ob obiger Kunde anlässlich einer MWST-Kontrolle der Eidg. Steuerverwaltung nach der GE-Karte (Grossisten-Karte) seiner Kunden gefragt wurde, entzieht sich meiner Kenntnis.
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