Die Teilrevision des MWSTG auf der Zielgerade

Heute morgen hat der Nationalrat nach dem Marathon zur Unternehmenssteuerreform die Differenzen zum Ständerat bei der Teilrevision des MWSTG behandelt. Es bleiben Differenzen bestehen, die der Ständerat voraussichtlich am Donnerstag bereinigt, bevor es am Freitag zur Schlussabstimmung kommt. Die Teilrevision wird aber voraussichtlich trotzdem erst am 1.1.2018 in Kraft treten.

Die wichtigsten Beschlüsse mit Differenzen zum Ständerat in Stichworten:

  • Die Steuerausnahme auf Leistungen zwischen Gemeinwesen soll nicht weiter ausgedehnt werden. So sollen vom Staat subventionierte Leistungen von Gemeinden, etwa der Einsatz der Feuerwehr auf Nationalstrassen oder die Regionalförderung, nicht unter eine neue Steuerausnahme fallen. Die Besteuerung von staatlichen Finanzhilfen soll nun ausserhalb des Gesetzgebungsprozesses noch vertiefter geprüft werden.
  • Die Praxis der ESTV zur Besteuerung von Liegenschaften bei Verkauf und Bau soll nicht ins Gesetz aufgenommen werden. Damit soll die aktuelle Praxis der ESTV nicht in Frage gestellt werden. Die Mehrheit will diese Praxis – zu Recht – nur nicht im Gesetz zementieren.
  • Die Systematik zum Vorsteuerabzug soll ebenfalls nicht angepasst werden. Der Ständerat wollte den Vorsteuerabzug dann ausschliessen, wenn die vorsteuerbelasteten Aufwendungen für die Erbringung von Leistungen bestimmt sind. Dies hätte zur Konsequenz, dass der Steuerpflichtige zum Zeitpunkt des Vorsteuerabzugs nachweisen müsste, dass die Aufwendungen ausschliesslich für die Erbringung von steuerbaren Leistungen bestimmt ist.

Es bleibt zu hoffen, dass sich der Ständerat in diesen Differenzen dem Nationalrat anschliesst.

Spannend wurde es nochmals zu Art. 27 Abs. 2 Bst. b MWSTG. Die Mehrheit des Ständerates wollte, dass der Grundsatz „Fakturierte MWST = geschuldete MWST“ dann nicht zur Anwendung kommt, wenn der Steuerpflichtige glaubhaft macht, dass dem Bund kein Steuerausfall entsteht. Der Minderheitsantrag wollte am aktuellen Gesetzestext festhalten und einen Nachweis verlangen. Der Nationalrat ist nun der Mehrheit des Ständerates gefolgt. Eine Lockerung der Beweispflicht für die Steuerpflichtigen ist somit Tatsache geworden. Die Diskussion im Parlament gibt mir jedoch Gelegenheit, das Thema in einem weiteren blog nochmals aufzunehmen.

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