Ein Beitrag von Marc Oliver Müller, VAT Manager Basel
Das Parlament hat den Schlusstext zur Teilrevision des MWSTG verabschiedet. Die Gesetzesänderungen sollen per 1. Januar 2018 in Kraft treten und werden nicht unwesentliche Auswirkungen auf die Gemeinwesen haben. Es ist deshalb der richtige Zeitpunkt, die eigene MWST-Situation zu prüfen.
An unserem MWST-Workshop für Gemeinwesen am 18. November 2016 in Bern oder am 21. November 2016 in Zürich zeigen wir die Auswirkungen des teilrevidierten MWSTG auf die Gemeinwesen auf. So wird beispielsweise die bisherige Grenze von 25’000 Franken Umsatz pro Jahr aus steuerbaren Leistungen an Nichtgemeinwesen wegfallen. Dadurch werden zahlreiche Dienststellen neu nicht mehr obligatorisch steuerpflichtig sein. Weiter wird der Umfang, welche Leistungen zwischen Gemeinwesen von der Steuer ausgenommen sind, erweitert. Die Zurverfügungstellung von Personal durch Gemeinwesen an andere Gemeinwesen wird neu generell von der Steuer ausgenommen sein.
Nebst den Auswirkungen des teilrevidierten MWSTG sollen auch die Erfahrungen mit der Behördenpraxis sowie allgemein mit der MWST ausgetauscht werden.
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