Am 20. Dezember 2016 hat die EST V nun endlich die finale Fassung ihrer Praxis zur Abgrenzung zwischen unternehmerischer und nicht unternehmerischer Tätigkeit publiziert. Die Praxisänderung ist der Ausfluss des Bundesgerichtsurteils vom 19. April 2015 (2C_781/2014), das die bisherige 25/75% Praxis als nicht gesetzesmässig beurteilt hat.
Nun ist es aber nicht mehr so, dass die Praxisänderungen in einer separaten Publikation veröffentlicht werden. Die Änderungen müssen über die Web-Applikation selber zusammengestellt werden. Ab welchem Zeitpunkt die Praxisänderung gelten soll, wird dann wie folgt gehandhabt:
Bei den nun publizierten Änderungen lautet der Hinweis: „Stand dieser Ziffer ab 20.12.2016 bis…“ Dieses Datum ist nun aber keineswegs mit dem Zeitpunkt der Praxisänderung gleichzusetzen. Dafür verweist die ESTV auf die MWST-Info 20 „Zeitliche Wirkung der Praxisfestlegung.“
Etwas sonderbar wird es aber, wenn bei Ziff. 1.1. der 3. Januar 2010 als Gültigkeitsdatum angegeben wird. Was galt dann am 1. und 2. Januar 2010? Völlig verloren ist der Steuerpflichtige aber bei Ziff. 1.5.2.2 mit folgender Angabe:
Ich würde es deshalb sehr begrüssen, wenn die ESTV bei der Publikation zu ihrer alten Praxis zurückkehren würde und die Praxisänderungen separat – mit entsprechendem Zeitpunkt der Wirksamkeit der Änderungen publizieren würde.
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