In unseren Vorträgen zum teilrevidierten Mehrwertsteuergesetz (MWSTG) mussten wir hinsichtlich des Zeitpunkt des Inkrafttreten immer den Vorbehalt machen, dass der Entscheid des Bundesrates noch aussteht. Nun ist der Entscheid gefallen.Der Bundesrat setzt die Teilrevision des MWSTG auf den 1.1.2018 in Kraft. Die „Versandhandelsregelung“ soll aber erst auf den 1.1.2019 greifen. Versandhandelsunternehmen werden somit erst ab 1.1.2019 steuerpflichtig, wenn sie mit einfuhrsteuerbefreiten Kleinsendungen (max. Steuerbetrag von CHF 5) einen Umsatz von mehr als CHF 100’000 erzielen. Begründet wird diese Verzögerung mit technischen Schwierigkeiten der Schweizerischen Post, die für die Umstellung mehr Zeit benötigt.