Die Reform „Altersvorsorge 2020″ wurde abgelehnt. Mit der Ablehnung der AHV-Reform steht fest, dass der Normal- und der Sondersatz der Mehrwertsteuer (MWST) erstmals in der Geschichte der Schweiz sinken werden.
Der Normalsatz beträgt ab 1.1.2018 7,7% (bisher 8%) und der Sondersatz für die Hotellerie 3,7% (bisher 3,8%). Der reduzierte Steuersatz z.B. für Lebensmittel bleibt unverändert bei 2,5%. Es wird geschätzt, dass dem Staat durch die Senkung der Steuersätze eine Milliarde Franken pro Jahr verloren gehen. Dass der Konsument von dieser Steuersenkung bei den Preisen für die Konsumgüter profitieren wird, ist eher unwahrscheinlich. Die minimale Reduktion der Steuersätze lässt kaum Spielraum für Preissenkungen. Letztlich wird von einer minimalen Erhöhung der Marge bei den Unternehmen auszugehen sein.
Die Anpassung der Steuersätze bedeutet jedoch auch erheblichen administrativen Aufwand für die steuerpflichtigen Unternehmen und die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV). Neue Muster zu den Abrechnungsformularen für das 4. Quartal 2017 sowie ab 2018 hat die ESTV online bereits zur Verfügung gestellt. Dabei gilt es sicherzustellen, dass der korrekte MWST-Satz angewendet wird. Massgebend dafür ist nicht das Datum der Rechnung oder Zahlung, sondern der Zeitpunkt respektive Zeitraum der Leistungserbringung. Es ist davon auszugehen, dass die ESTV eine Publikation mit Beispielen für schwierig abzugrenzende Sachverhalte veröffentlichen wird.
Den Unternehmen verbleiben nun wenig mehr als drei Monate für notwendige Änderungen, wie neue Steuercodes einzurichten, Rechnungsformulare und Vorlagen anzupassen oder Verträge zu prüfen. Wann die MWST-Sätze wieder erhöht werden, ist offen.
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