Mit der Steuersatzsenkung auf den 1.1.2018 müssen auch die Saldo- und Pauschalsteuersätze angepasst werden. Die Eidgenössische Steuerverwaltung hat die neuen Sätze nun bereits bekannt gegeben.Die Sätze ändern sich wie folgt:
Ein Wechsel von der effektiven Abrechnungsmethode zur SSS-Methode ist frühestens nach drei ganzen Jahren möglich. Wechselt der vom Steuerpflichtigen verwendete SSS, so muss diese Drei-Jahresfrist nicht beachtet werden.
Bei der PSS-Methode, die insbesondere von Gemeinwesen angewendet wird, sind die Fristen noch länger; von der PSS-Methode zur effektiven Abrechnung frühestens nach 10 Jahren und umgekehrt frühestens nach drei Jahren. Aber auch diese Fristen sind nicht zu beachten, wenn der verwendete PSS auf den 1.1.2018 wechselt.
Es lohnt sich deshalb zu prüfen, ob ein Wechsel der Abrechnungsmethode vorteilhaft ist.