Die Mehrwertsteuersätze sinken auf den 1.1.2018 von 8% auf 7,7% und von 3,8% auf 3,7%. Es verbleiben noch knapp 3 Monate für die Umstellung.Die Eidgenössische Steuerverwaltung hat Ende September mit der MWST-Info 19 zur Steuersatzänderung per 1. Januar 2018 weitere Details publiziert.
Schon heute ist die Frage zu beantworten, welcher Steuersatz zur Anwendung kommt, wenn nicht ausser Zweifel steht, dass die Leistung noch vor Ende 2017 erbracht wird. Die folgende Übersicht hilft:
Wird eine Leistung oder ein Teil der Leistung erst ab 1.1.2018 erbracht, so können die tieferen Steuersätze nur dann angewendet werden, wenn die zu den aktuellen Steuersätzen ausgestellte Rechnung korrigiert wird. Gestützt auf Art. 27 Abs. 2 MWSTG gilt auch in diesem Fall: „Fakturierte MWST = geschuldete MWST“.
Wenn Sie mit den Arbeiten zur Umstellung der Steuersätze noch nicht begonnen haben, wird es höchste Zeit.