Per 1.1.2018 treten die Teilrevision des MWSTG sowie die Steuersatzsenkungen in Kraft. Die wichtigsten Änderungen in Stichworten:
- Der Normalsatz sinkt von 8% auf 7.7%
- Der Sondersatz für Beherbergungsleistungen sinkt von 3.8% auf 3.7%
- Der reduzierte Steuersatz von 2.5% bleibt unverändert, ist aber neu auch auf elektronische Zeitungen, Zeitschriften und Bücher anwendbar
- Für die Steuerpflicht ausländischer Unternehmen wird auf den weltweiten Umsatz abgestellt, so dass solche Unternehmen bei Leistungen in der Schweiz schon mit dem ersten Franken registrierungspflichtig werden
- Die Bezugsteuer greift bei Lieferungen nur noch beim Bezug von unbeweglichen Gegenständen (z.B. Arbeiten an Grundstücken)
- Die Steuerausnahmen sind im Versicherungsbereich sowie bei der öffentlichen Hand ausgeweitet worden
- Bei Kunstgegenständen und Antiquitäten kommt wieder die Margenbesteuerung (anstatt des fiktiven Vorsteuerabzugs) zur Anwendung
- Weitere Änderungen sind formeller Natur, wie z.B. die Erleichterungen bei der Option
Stellen Sie sicher, dass ab sofort nur noch die tieferen Steuersätze zur Anwendung kommen und Ihnen ihre Geschäftspartner auch nur die tieferen Steuersätze fakturieren. Die tieferen Steuersätze sind auch für die Bezugsteuer anzupassen.