Zu Beginn des Jahres sind erstmals in der Geschichte der schweizerischen Mehrwertsteuer die MWST-Sätze gesunken. Die letzte Steuersatzänderung hatten wir 2011. Schon 2011 und nun wieder hat die Eidgenössische Steuerverwaltung in diesem Zusammenhang eine Broschüre publiziert, die den Übergang von den alten zu den neuen Steuersätzen regelt. Abgrenzungsfragen entstehen, wenn Leistungen sowohl vor als auch nach der Steuersatzänderung erbracht werden.
Und hier die zweite Grafik:
Haben Sie den Unterschied bemerkt? Werden die teilweise vor und teilweise nach der Steuersatzänderung erbrachten Leistungen nicht separat fakturiert, so kommen in der einen Broschüre weiterhin die alten Steuersätze zur Anwendung, während in der anderen Broschüre die neuen Steuersätze gelten. Und jetzt können sie noch raten, wann welche Regelung zum Einsatz kommt. Der Grundsatz: „in dubio pro fisco“ (im Zweifel für die Steuerverwaltung) ist Ihnen bei der Lösung behilflich.