Wo bleiben sie denn?

Eine der Stossrichtungen der Teilrevision des Mehrwertsteuergesetzes (MWSTG), die auf den 1.1.2018 in Kraft getreten ist, ist das Vermeiden von Wettbewerbsverzerrung. Insbesondere die Grenzregionen haben sich schon lange daran gestossen, dass ausländische Unternehmen – insbesondere des Bauhaupt- und nebengewerbes ihre Leistungen in der Schweiz ohne MWST anbieten konnten. Dieses Ziel der Revision hat zu einer wesentlichen Ausweitung der Steuerpflicht ausländischer Unternehmen geführt. So werden (theoretisch) auch sämtliche Hotels weltweit in der Schweiz MWST-pflichtig, wenn sie ihren (Privat-)Kunden mit Wohnsitz in der Schweiz kostenpflichtige elektronische Dienstleistungen – wie z.B. den Zugang zum Internet oder zu Filmen – erbringt. Diese Ausweitung der Steuerpflicht hängt damit zusammen, dass auf den weltweiten Umsatz abgestellt wird und deshalb bereits der erste Franken an Schweizer Kunden die Registrierungspflicht auslöst. Bisher haben sich aber noch nicht alle Hotels weltweit in der Schweiz registrieren lassen. Die ESTV hat im Januar erst rund 5‘000 neue Steuerpflichtige registriert. Dies ist zwar deutlich mehr als in den Vorjahren (Zuwachs bisher rund 3‘000 pro Jahr), aber doch noch deutlich von der Prognose der ESTV entfernt, dass die Teilrevision rund 30‘000 neue Steuerpflichtige bringt.

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