Ende Dezember 2016 habe ich in einem Beitrag die Ungereimtheiten, ab und bis wann eine Praxisänderung der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) gilt, aufgezeigt. Die letzten per News publizierten Praxisänderungen zeigen, dass die ESTV es immer noch nicht im Griff hat. Die ESTV hat am 23.3.2018 materielle Anpassungen u.a. bei den Saldo- und Pauschalsteuersätzen publiziert. Mit der Instruktion: „Bitte geben Sie das Datum in den Feldern „Änderungsdatum“ an (z.B. von 23.03.2018 bis 26.03.2018) und klicken Sie auf den Button „Anzeigen“, erhalten Sie auf der Seite der Webpublikationen folgendes Resultat, das hier nur ausschnittweise wiedergegeben ist:
Interessant ist bei diesem Resultat die Änderung bei der Rechnungsstellung und Buchführung, die gemäss dieser Auswertung vom 1.1. bis 2.1.2018 in Kraft war. Folgt man dem link, so erscheint folgender Hinweis:
Und wenn Sie sich dann die Historie anschauen, dann wird es vollends unklar:
Die Änderung per 1.1.2018 war eine materielle Änderung, die aber nur gerade einen Tag gültig war und am 3.1.2018 durch eine Änderung abgelöst worden ist, die allerdings keine materielle Änderung war.
Es ist offensichtlich, dass die ESTV die zeitliche Wirkung und die Publikation ihrer Praxisänderungen immer noch nicht im Griff hat.
Dies ist hinsichtlich des hier gewählten Beispiels zwar unwesentlich; wenn man zwischen den einzelnen Versionen wechselt, so ändert sich nur die Titelnomenklatur (anstatt 14 a) heisst es neu 14.1). Aber dies ist ja wohl keine materielle Änderung.
So ist es – auch für uns MWST-Spezialisten – nicht möglich, den Überblick über die wesentlichen Änderungen zu behalten.