Die eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) publiziert immer wieder Entwürfe zu den verschiedenen Broschüren und die Subkommission MWST von EXPERTsuisse nimmt dazu auch immer wieder Stellung. Nach diesem Vernehmlassungsverfahren werden die Broschüren von der ESTV definitiv publiziert. Dies wird mit folgender Nachricht angezeigt:
Folgt man dieser Anleitung, so erscheint – nach längerer Wartezeit – eine Liste von 30 Ziffern, bei denen die ESTV „materielle“ Anpassungen gemacht hat. Ruft man eine der Ziffern auf, so erscheint der Wortlaut der aktuellen Fassung. Was effektiv geändert hat, ist aber nicht ersichtlich. Die Unterschiede können nur mit einem Vergleich mit der historischen Fassung eruiert werden. So hat sich z.B. bei der ersten Ziffer 11.5 (Vorsteuerkorrektur mittels eigener Berechnung) nur das verwendete Beispiel geändert. Die (im Beispiel verwendete) KARSTIF erzielt keine Einnahmen aus Vermarktungsrechten mehr. Dies mag zur Klarheit des Beispiels beitragen, ist aber mit Sicherheit keine materielle Änderung.
Will man die übrigen Änderungen konsultieren, so kann man nicht einfach zur Liste zurückkehren, sondern muss die Abfrage – mit entsprechender erneuter Wartezeit – neu starten. Und dann wiederum mühsam vergleichen, was denn nun effektiv geändert hat.
Es wäre deshalb sehr zu begrüssen, wenn die ESTV eine Zusammenfassung mit einer kurzen Erläuterung der wesentlichen Änderungen publizieren würde, wie sie dies früher im Zeitalter der analogen Publikation der Broschüren gemacht hat.