Wenn die ESTV sich auch nur selbst an so kurze Fristen halten würde

In letzter Zeit stellen wir immer wieder fest, dass es sehr lange dauert, bis wir von der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) Antworten bekommen. Erst kürzlich haben wir – noch knapp vor der Verjährung – einen Entscheid auf unsere Einsprache aus dem Jahre 2013 erhalten. Auch versprochene Termine werden wiederholt nicht eingehalten. In eigener Sache stellt die ESTV aber sehr kurze Fristen auf. Heute hat die ESTV darüber informiert, dass Anträge für die Bildung von Gruppen für die Entrichtung der Unternehmensabgabe (RTVG-Abgabe) bis zum 15. Januar 2019 eingereicht werden müssen. Die Gruppenbildung ist für Dienststellen von Gemeinwesen sowie Unternehmen unter einheitlicher Leitung mit mindestens 30 Mitgliedern interessant, weil die Umsätze der angeschlossenen Mitglieder für die Tarifbestimmung zusammengerechnet werden und die Gruppe nur eine einzige Rechnung erhält. Wird die Frist zur Einreichung des Antrages verpasst, so wirkt die Gruppenbildung erst ab 2020. Der Antrag ist im übrigen online und dies nur mit entsprechender Registrierung bei „suissetax.estv.admin.ch“ einzureichen.

Es mögen ja administrative Gründe für diese kurze Frist sprechen, aber im Zusammenhang mit den langen Fristen, die sich die ESTV für die Beantwortung unserer Fragen nimmt, ist diese kurze Frist befremdlich.

 

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