Die Tampons-Diskussion ist beendet – zum Glück

Ende 2016 hat Nationalrat Jacques-André Maire eine Motion (16.4061) eingereicht, um auf „grundlegende Hygiene-Artikel“ den reduzierten MWST-Satz anzuwenden. Dieser Motion stand die Diskussion in England Pate, die unter dem Titel „Tampons-Steuer“ schliesslich dazu führte, dass Tampons und Binden von der MWST befreit wurden. Begründet wurde die Motion damit, dass die geltenden Mehrwertsteuersätze „eindeutig diskriminierend“ gegenüber Frauen und Familien seien. Der Nationalrat hat die Motion nun in seiner Sitzung vom 28. Februar 2019 endgültig versenkt.Der Entscheid, welche Artikel zum reduzierten Steuersatz besteuert werden, ist grundsätzlich eine politische Fragestellung. Aus Sicht des MWST-Experten führen mehrere MWST-Sätze immer zu einem grösseren Aufwand und zu Abgrenzungsschwierigkeiten. Da aber die Einführung eines Einheitssatzes immer wieder an politischen Hürden scheiterte, ist die aktuelle Situation zu akzeptieren und es bleibt uns Experten nur, vom Einheitssatz zu träumen, wie dies BR Ueli Maurer im Rahmen der Behandlung des Geschäfts im Parlament auch tat.

Jede weitere Anpassung ist abzulehnen und die mit der Motion verlangte Einführung von reduzierten Steuersätzen auf grundlegenden Hygiene-Artikeln ist deshalb zu Recht vom Parlament abgelehnt worden. Es ist zu hoffen, dass dieser Entscheid weiteren Vorstössen den Wind aus den Segeln nimmt. Ob die geschätzt einigen Franken MWST auf den Tampons und Binden für Frauen wirklich diskriminierend sind wage ich zudem auch zu bezweifeln.

 

 

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