Einmal mehr gibt das Bundesgericht uns recht, doch wir wissen noch nichts davon

Gestern abend erhielt ich überraschend ein Telefon von einer Mitarbeiterin der ESTV. Sie bat mich um die Angabe einer Bankverbindung, damit sie die Parteientschädigung überweisen könne. Da ich mehrere Verfahren mit der ESTV hängig habe, konnte ich ihren Anruf nicht mit dem richtigen Verfahren in Verbindung bringen.

Auf jeden Fall bedeutet das Zusprechen einer Parteientschädigung , dass wir ein Verfahren vor Gericht gewonnen haben. Das entsprechende Urteil liegt uns aber noch gar nicht vor. Für einmal war die ESTV schneller als die Gerichtskanzlei.

Die Mitteilung erfreut uns umso mehr, als es in dem Verfahren vor Bundesgericht um die Definition von Subventionen im gleichen Gemeinwesen ging. Konkret hat die ESTV einer Dienststelle einer Gemeinde den Vorsteuerabzug auf einer optiert vermieteten Liegenschaft verweigert, weil der Bau mit Mitteln aus der Gemeindekasse finanziert worden ist. Diese Mittel wurden als Subventionen qualifiziert.

Wir müssen allerdings noch das schriftliche Urteil abwarten, damit wir die Tragweite des Entscheides richtig abschätzen können. Wir gehen aber davon aus, dass der Entscheid sehr zentral ist und insbesondere die Praxis der ESTV zu Geldflüssen innerhalb des gleichen Gemeinwesens grundsätzlich überdenkt werden muss.

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