Wenn man sich sein Leben lang mit MWST beschäftigt, dann schaut man vieles durch diese Brille an. Es erstaunt deshalb sicher nicht, wenn auch banale Restaurantbelege eine andere Bedeutung bekommen.
Da es sich um einen Beleg eines spanischen Restaurants handelt, stellt sich wenigstens nicht die Frage, ob er für den Vorsteuerabzug in der Schweiz ausreicht. Bei fehlendem Mehrwertsteuersatz / -betrag wäre diese Frage in der Schweiz durchaus berechtigt.
