Auch bei Immobilientransaktionen gilt der Grundsatz „fakturierte MWST ist geschuldete MWST“

Das Bundesverwaltungsgericht hat in seinem Entscheid vom 27. Dezember 2022 (A-3906/2021) einmal mehr ausdrücklich aufgezeigt, wie schnell die Marge bei Immobilientransaktionen um (damals) 8% reduziert werden kann. Im Zusammenhang mit der Beendigung eines Baurechts haben sich die Parteien auf eine Pauschale von CHF 6.3 Mio inkl. MWST geeinigt. Die Rechnungen sind im Juli 2015 mit dem Hinweis inkl. 8% MWST ausgestellt worden. Im Dezember 2015 ist das Geschäft notariell beurkundet worden, wobei in der Urkunde ausdrücklich darauf hingewiesen wurde, dass die Transaktion von der MWST ausgenommen ist.

Bei einer Revision im Jahre 2020 stellte die ESTV fest, dass die gestützt auf die Rechnungen geschuldete MWST von rund CHF 467’000 nicht deklariert und nicht abgeliefert worden ist. Die vermeintliche Korrektur in der öffentlichen Urkunde wurde von der ESTV nicht akzeptiert und nun auch vom BVGer nicht geschützt.

Dieser Entscheid ist die logische Konsequenz des Entscheides des Bundesgerichts vom 12. Mai 2022 (2C_853/2021), der gestützt auf Art. 39 MWSTV eine rückwirkende Option nur innerhalb der Finalisierungsfrist von Art. 72 Abs. 1 MWSTG erlaubt. Das BGer hat in diesem Entscheid zudem bestätigt, dass die Verordnungsbestimmung gesetzmässig ist. Damit ist auch der Verzicht auf die Option nur bis zur Finalisierungsfrist möglich. Und weil der Hinweis in der öffentlichen Urkunde im vorliegenden Fall gemäss BVGer nicht ausreicht, um die Option zu widerrufen und die Rechnungen nicht korrigiert worden sind, greift einmal mehr der Grundsatz: fakturierte MWST = geschuldete MWST.


Dieser Beitrag wurde unter VAT consulting abgelegt und mit , , verschlagwortet. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.

Kommentar verfassen

Trage deine Daten unten ein oder klicke ein Icon um dich einzuloggen:

WordPress.com-Logo

Du kommentierst mit Deinem WordPress.com-Konto. Abmelden /  Ändern )

Twitter-Bild

Du kommentierst mit Deinem Twitter-Konto. Abmelden /  Ändern )

Facebook-Foto

Du kommentierst mit Deinem Facebook-Konto. Abmelden /  Ändern )

Verbinde mit %s