Ist es nun eine Praxisänderung oder nicht?

Die ESTV, Hauptabteilung MWST publiziert ihre Praxis in 22 MWST-Infos und 26 MWST-Branchen-Infos. Immer wieder passt die ESTV ihre Praxis auch an. Dann publiziert sie gestützt auf Art. 162 Abs. 1 MWSTV einen Entwurf, zu dem alle interessierten Kreise die Möglichkeit haben, Stellung zu nehmen. Das Konsultativgremium als ausserparlamentarische Kommission nimmt zu den Entwürfen Stellung und kann zuhanden der ESTV Empfehlungen abgeben.

Aktuell ist die MWST-Info 16 Buchführung und Rechnungsstellung in der Vernehmlassung. Wenn die Vernehmlassung abgeschlossen ist, publiziert die ESTV die neue Fassung der Broschüren. Bei der Überarbeitung der Praxis ist die ESTV (gemäss eigenen Aussagen) zurückhaltend und eine Anpassung erfolgt nur, „wenn dies zwingend notwendig ist, namentlich aufgrund von Gerichtsentscheiden oder Gesetzesänderungen.“

Aus: Leitfaden für zukünftige Steuerpflichtige; EFD Bern 2022

Letzte Woche war es wieder einmal so weit. Die ESTV hat die neue Fassung der MWST-Branchen-Info 21 Gesundheitswesen auf ihrer Website veröffentlicht. Mich hat natürlich interessiert, welche Praxisänderungen die ESTV vorgenommen hat. In der Broschüre weist die ESTV explizit (mit Datum) mehrmals auf verschiedene Praxisänderungen hin. So ist auch die Ziff. 2.2 Praxisgemeinschaften als Praxisänderung bezeichnet und Ziff. 2.2.3, der Aussagen zur Steuerpflicht von Praxisgemeinschaften macht, wird gar als „erstmalige Praxisfestlegung infolge der Beurteilung neuer Sachverhalte“ bezeichnet.

Ich war etwas überrascht, weil ich dies weder als Praxisänderung noch als erstmalige Praxisfestlegung verstanden habe. Und in der Tat; die MWST-Brancheninfo 16 aus dem Jahre 2010 hat die Praxisgemeinschaften zwar unter Ziff. 10 behandelt, aber inhaltlich unterscheidet sie sich nicht von der neuen Fassung 2023.

Es ist der ESTV deshalb zu empfehlen – dies auch im Sinne der Rechtssicherheit für die Steuerpflichtigen – kritisch zu prüfen, ob es sich bei Neupublikationen wirklich um Praxisänderungen handelt.

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