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Banken und Versicherungen haben es einfacher
Ab 1.1.2019 müssen alle im MWST-Register eingetragenen Unternehmen eine Abgabe für den Radio- und Fernsehempfang (RTVG-Abgabe) entrichten. Für die Bemessung der RTVG-Abgabe wird auf den gemäss MWSTG zu deklarierenden Gesamtumsatz abgestellt. Da Banken und Versicherungen bisher gemäss Praxis der Eidgenössischen … Weiterlesen
Veröffentlicht unter Deutsch, Gesetzesänderung, RTVG-Abgabe, VAT consulting
Verschlagwortet mit ausgenommene Leistungen, Banken, Pensionskassen, RTVG-Abgabe, Unternehmensabgabe, Versicherungen
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