Schlagwort-Archive: Ermessenseinschätzung
Was lange währt, verjährt – die Zweite
Ende 2017 hat das Bundesverwaltungsgericht (BVGer) in einem Verfahren mit Ermessenseinschätzung eines Sauna- und Massagebetriebs entschieden, dass die Nachforderung für das Jahr 2001 verjährt sei. Für das Jahr 2000 hingegen galten noch die Bestimmungen der aMWSTV, die keine absolute Verjährungsfrist vorsahen. … Weiterlesen
Cüpli und Kondome sind für die Bemessung der MWST doch relevant
Das Bundesverwaltungsgericht hat im Oktober 2013 entschieden, dass die ESTV die Umsätze einer „Kontaktbar“nicht nach pflichtgemässem Ermessen gesschätzt hat. Die Anzahl der von den Damen konsumierten Cüpli könne nicht mit der Anzahl der erotischen Dienstleistungen gleichgesetzt werden. Deshalb wies das Gericht die … Weiterlesen
Wie aus einem Einspracheentscheid eine einlässlich begründete Verfügung wird – oder die Grenzen des Ermessens im horizontalen Gewerbe
Seit Inkrafttreten des Mehrwertsteuergesetzes (MWSTG) 2010 schliesst die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) ihre Kontrollen bei den Steuerpflichtigen mit einer als Verfügung ausgestalteten Einschätzungsmitteilung ab. Damit beginnt die 30-tägige Frist für die Einsprache. Das Vorgehen der ESTV ist heftig kritisiert worden. Der … Weiterlesen
Nähe kann gefährlich sein
In einem kürzlich veröffentlichten Entscheid des Bundesgerichtes (2C_970/2012 vom 1. April 2013) kommt einmal mehr zum Ausdruck, wie wichtig es ist, dass der Steuerpflichtige gut dokumentiert ist.
Auch die ESTV kann sich verschätzen, sollte es aber nicht zweimal tun
Ein neues Urteil des Bundesverwaltungsgericht zeigt eindrücklich, dass auch Ermessensentscheide der ESTV einlässlich begründet sein müssen. Stossend an diesem zugunsten des Steuerpflichtigen ergangenen Entscheid ist der Umstand, dass die ESTV zum zweiten Mal angewiesen wird, ihre Schätzung zu begründen.
Können Cüpli und Kondome eine ordentlich geführte Buchhaltung ersetzen?
Mit genau dieser Frage hatte sich das Bundesverwaltungsgericht in einem kürzlich ergangenen Entscheid zu befassen. Dem Entscheid war eine MWST-Kontrolle in einer so genannten „Kontaktbar“ vorausgegangen, bei welcher die ESTV feststellte, dass die Umsätze aus den erotischen Dienstleistungen nicht in … Weiterlesen