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Tipp an institutionelle Anleger – auch indirekt ist ausgenommen

Der Vertrieb und die Verwaltung von Anteilen an kollektiven Kapitalanlagen ist unter den Bedingungen von Art. 21 Abs. 2 Ziff. 19 lit. f MWSTG von der Mehrwertsteuer ausgenommen. Steuerbar sind jedoch die Vermögensverwaltungsleistungen, die dem Anleger erbracht werden. Seit einiger … Weiterlesen

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