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Es ist für die Steuerpflicht nicht schädlich, wenn die Tätigkeit Spass macht

Erfüllt sich ein Steuerpflichtiger einen Lebenstraum und testet dabei seine eigene Belastbarkeit, so darf dies gemäss einem aktuellen Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts nicht zu einer Streichung aus dem MWST-Register führen.

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