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Aufgeschoben ist nicht aufgehoben
Die Teilrevision des Mehrwertsteuergesetzes (MWSTG) wurde in der Sommersession noch nicht abgeschlossen. Der Ständerat konnte eine Differenz zum Nationalrat nicht bereinigen. Die Vorlage wird nun in der Herbstsession nochmals traktandiert. Damit ist ein Inkrafttreten auf den 1.1.2017 definitiv vom Tisch.
Veröffentlicht unter Deutsch, Gesetzesänderung, Reform, VAT consulting
Verschlagwortet mit ausgenommene Leistungen, Verwendung, Vorsteuerabzug
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