Die „Logik“ der ESTV – dargestellt am Beispiel der Abbruchkosten

Kürzlich mussten wir verwundert zur Kenntnis nehmen, dass unsere Logik offensichtlich nicht immer der Logik der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) entspricht. Konkret ging es um die Abzugsfähigkeit von Vorsteuern auf Abbruchkosten. Wir haben in einem früheren blog dargestellt, dass die Abbruchkosten dann zum Vorsteuerabzug zugelassen sind, wenn das Gebäude bisher für steuerbare Zwecke verwendet worden ist. Wird z.B. ein Fabrikgebäude abgebrochen, um anschliessend eine neue Überbauung zu realisieren, dann ist der Vorsteuerabzug im Grundsatz nicht davon abhängig, ob anschliessend eine Wohnsiedlung oder wiederum ein Fabrikgebäude erstellt wird. Dies gilt aber nur, wenn der Abbruch durch den bisherigen Nutzer des Gebäudes vorgenommen wird. Wird das Grundstück mit der Altliegenschaft ohne Option, d.h. ohne MWST verkauft, dann kann der Käufer den Vorsteuerabzug nur geltend machen, wenn er anschliessend ein Gebäude mit steuerbarer Nutzung  (z.B. ein Fabrikgebäude oder eine mit Option vermietete Liegenschaft) realisiert.

Dieser Grundsatz wird nun – wider jede Logik – durch die ESTV weiter eingeschränkt. Wird das Grundstück nach dem Abbruch nicht verkauft, so soll für die Abzugsfähigkeit der Vorsteuern auf den Abbruchkosten nicht mehr die bisherige, sondern die zukünftige Nutzung entscheidend sein.

Im Überblick präsentiert sich die Praxis der ESTV zu den Abbruchkosten deshalb wie folgt:

Abbruchkosten

Diese unterschiedliche Behandlung lässt sich nicht rechtfertigen. Wird ein Gebäude abgebrochen, das bisher für steuerbare Zwecke verwendet worden ist, so darf der Vorsteuerabzug nicht davon abhängen, ob das Grundstück verkauft oder selber weiter genutzt wird. Der Abbruch ist der Abschluss der steuerbaren Nutzung und gleich wie bei der Liquidation eines Unternehmens muss der Vorsteuerabzug bis zum Ende gewährt werden.

Die Praxis der ESTV ist so nicht publiziert und es bleibt abzuwarten, ob die ESTV diese unlogische Praxis auch in einer anfechtbaren Verfügung aufrechterhalten wird.

„Wir bleiben dran.“

 

Über Niklaus Honauer

Former pwc Partner and Leader of the indirect Tax practice in Switzerland. Since 2018 focussing on mandates in the health sector and supporting his former pwc colleagues on technical VAT questions and tricky litigation procedures.
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2 Antworten zu Die „Logik“ der ESTV – dargestellt am Beispiel der Abbruchkosten

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